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BESTEUERUNG IN SPANIEN
Was Sie über die Besteuerung in Spanien wissen müssen.
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In Spanien werden Immobiliensteuer erst nach selbst vorgenommener Meldung erhoben. Die Behörde wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sie aus anderer Quelle erfährt, dass Sie nicht gezahlt haben. Dann wird Ihnen eine Strafgebühr von 20 % auferlegt. Es gibt auch einen Unterschied zwischen spanischen und nichtresidenten Bürgern. Impuesto de Transmisiones Patrimoniales. (Grunderwerbsteuer) Wenn Sie eine Immobilie von einer Privatperson kaufen, müssen Sie einen Steuersatz von 7 % auf den deklarierten Kaufpreis zahlen. Sollten Sie diese Steuer nicht zahlen, ist eine Grundbucheintragung Ihrer Immobilie nicht möglich. Impuesto de Valor Añadido (MwSt.) Wenn Sie ein Grundstück von einem Bauunternehmer oder von einer Firma kaufen, müssen Sie eine Mehrwertsteuer von 16 % zahlen. Wenn Sie ein Grundstück zusammen mit der Errichtung eines Einfamilienhauses kaufen, müssen Sie einen Steuersatz von 7 % auf den Gesamtpreis für Grundstück und Bauvorhaben zahlen. Wird der Bau einer Garage und eines Swimmingpools gemeinsam mit dem Einfamilienhaus gekauft, beträgt die Mehrwertsteuer ebenfalls 7 %. Sollten Sie sich jedoch entscheiden, diese später zu bauen, beträgt die Mehrwertsteuer 16 %. Die Mehrwertsteuer wird direkt dem Verkäufer gezahlt, der Ihnen eine offizielle Rechnung ausstellt. |
| Impuestos de Actos Juridicos Documentados (Stempelsteuer) Wenn Sie ein neues Gebäude anmelden, ist dem spanischen Staat eine Stempelsteuer von 0,5 % zu entrichten. Impuesto de Bienes y Inmeubles (Immobiliensteuer) Diese Steuer ist jährlich zwischen Juni und September zu zahlen. Die Höhe wird von der Gemeinde errechnet. Sie liegt zwischen 0,2 und 0,4 % auf den Immobilienwert. Impuesto sobre el patrimonio (Vermögenssteuer) Alle nichtresidenten Personen in Spanien mit Eigentum müssen diese Steuer zahlen. Die Höhe liegt bei 0,2 % auf den Immobilienwert. Die residenten Personen zahlen diesen Betrag zusammen mit ihrer jährlichen Steuererklärung. Impuesto sobre la renta de personas fisicas (Einkommenssteuer) Nur für Personen, die nicht in Spanien leben, aber Eigentümer einer Immobilie sind. Die Höhe dieser „Mietertragsteuer" beträgt 25 % auf 2 % auf den Immobilienwert. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie 25 % des Mietertrages an den spanischen Staat abgeben. Für Zeiträume, in denen Sie die Immobilie nicht vermieten, wird der oben genannte Steuersatz erhoben (Mietertragsteuer). Plusvalia(Wertzuwachssteuer) Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, erhebt die Gemeinde die Wertzuwachssteuer. Der Steuerbetrag hängt davon ab, wie lange Sie Eigentümer dieser Immobilie gewesen sind. Die Höchstgrenze liegt bei 1,5 % auf den Immobilienwert. |
| Impuesto sobre incremento de patrimonio en la venta de bien inmeubles(Kapitalzuwachssteuer) Es gibt einen Gewinn zwischen Kaufpreis, in dem sämtliche Kosten und Steuern enthalten sind, und dem Verkaufspreis. Wenn Sie eine nichtresidente Person sind und eine Immobilie verkaufen, wird dieser Gewinn mit 18 % besteuert. Die spanische Regierung möchte sichergehen, dass Sie die Kapitalzuwachssteuer auch zahlen, deshalb muss der Käufer Ihrer Immobilie 3 % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises in Ihrem Namen an den spanischen Staat abgeben. So erhalten Sie 97 % des Kaufpreises. Diese Zahlung erfolgt auf Rechnung. Wenn Sie Residenter sind, wird Ihr Gewinn mit 18 % besteuert. Nur wenn Sie die Immobilie länger als drei Jahre haben, sie Ihr einziges Eigentum in Spanien ist und Sie den Gewinn für eine neue Immobilie verwenden, sind Sie von dieser Steuer befreit. |
Die angeführten Informationen entsprechen dem jetzigen Stand. Änderungen können jederzeit eintreten.
Wir können Ihnen gerne einen Steuerberater dieser Gegend empfehlen.
Costa Brava Direct Brokers S.L.
Frank Smit.